01Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen, Angebote und Vertragsverhältnisse zwischen der KeNoSa Reinigung GmbH («KeNoSa») und ihren Kundinnen und Kunden.
Sie gelten sowohl für Privatkundinnen und Privatkunden als auch für Geschäftskunden, soweit im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer individuellen Vereinbarung nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Individuelle schriftliche Vereinbarungen, insbesondere in Offerten oder Auftragsbestätigungen, gehen diesen AGB vor.
02Anbieter
KeNoSa Reinigung GmbH
Bahnhofstrasse 16
3860 Meiringen, Schweiz
Telefon: +41 76 837 15 17
E-Mail: info@kenosa-reinigung.ch
03Anfragen, Offerten und Vertragsabschluss
Anfragen über die Website, per Telefon, E-Mail, WhatsApp oder über das Kontakt- beziehungsweise Offertenformular sind grundsätzlich unverbindlich.
Das Absenden einer Offertanfrage über die Website stellt noch keinen verbindlichen Auftrag dar.
Ein Vertrag kommt insbesondere zustande, wenn:
- eine Offerte von der Kundin oder dem Kunden angenommen wird;
- KeNoSa einen Auftrag verbindlich bestätigt; oder
- ein Reinigungstermin beziehungsweise eine Dienstleistung anderweitig verbindlich vereinbart wurde.
Offerten basieren auf den Angaben der Kundin oder des Kunden über das Objekt, dessen Grösse und Zustand, die gewünschten Leistungen sowie weitere für die Ausführung relevante Umstände.
Stellt sich vor oder während der Ausführung heraus, dass die tatsächlichen Verhältnisse wesentlich von den Angaben abweichen, informiert KeNoSa die Kundin oder den Kunden nach Möglichkeit vor der Ausführung wesentlicher zusätzlicher Arbeiten.
04Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder sonstigen individuellen Vereinbarung.
KeNoSa erbringt die jeweils vereinbarten Reinigungs- und damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
Arbeiten, die nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, können nach Rücksprache separat vereinbart und verrechnet werden.
KeNoSa kann geeignete Mitarbeitende, Hilfspersonen oder sorgfältig ausgewählte Subunternehmer zur Vertragserfüllung einsetzen. KeNoSa bleibt gegenüber der Kundin oder dem Kunden für die ordnungsgemässe Vertragserfüllung verantwortlich.
05Preise
Es gelten die in der individuellen Offerte, Auftragsbestätigung oder anderweitigen Vereinbarung genannten Preise.
Preisangaben auf der Website dienen, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, lediglich der Orientierung und stellen keine verbindliche Offerte dar.
Bei Leistungen nach Aufwand können insbesondere die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit sowie vereinbarte Materialien, Anfahrtskosten oder Zusatzleistungen verrechnet werden.
Vorhersehbare Zusatzkosten sollen nach Möglichkeit vor ihrer Entstehung mit der Kundin oder dem Kunden abgestimmt werden.
06Mehraufwand
Zusätzlicher Aufwand kann separat verrechnet werden, wenn er bei Erstellung der Offerte aufgrund der erhaltenen Angaben nicht angemessen vorhersehbar war.
Dies kann beispielsweise der Fall sein bei:
- wesentlich stärkerer Verschmutzung als angegeben;
- zusätzlichen Räumen oder Flächen;
- erschwerter Zugänglichkeit;
- nicht angekündigten Spezialverschmutzungen;
- besonderen Sicherheitsanforderungen;
- zusätzlichen Arbeiten auf Wunsch der Kundin oder des Kunden;
- fehlendem oder verspätetem Zugang zum Objekt;
- nicht vorhersehbaren Wartezeiten.
KeNoSa informiert die Kundin oder den Kunden soweit praktikabel vor der Ausführung wesentlicher zusätzlicher Arbeiten.
07Mitwirkungspflichten der Kundschaft
Die Kundin oder der Kunde sorgt dafür, dass KeNoSa zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zum Objekt erhält.
Soweit für die vereinbarten Arbeiten erforderlich, müssen insbesondere:
- Schlüssel oder Zugangscodes rechtzeitig verfügbar sein;
- Strom und Wasser vorhanden sein;
- besonders empfindliche Materialien oder Oberflächen bekannt gegeben werden;
- bestehende Schäden oder Materialmängel vor Beginn der Reinigung mitgeteilt werden;
- wertvolle oder besonders empfindliche Gegenstände angemessen gesichert werden;
- Haustiere so untergebracht werden, dass eine sichere Durchführung der Arbeiten möglich ist.
Die Kundin oder der Kunde informiert KeNoSa über besondere Risiken oder sonstige Umstände, die für die sichere und sachgerechte Ausführung relevant sind.
08Schlüssel und Zugangsmittel
KeNoSa behandelt überlassene Schlüssel, Zugangskarten und Zugangscodes sorgfältig und vertraulich.
Diese dürfen ausschliesslich zur Durchführung des vereinbarten Auftrags verwendet werden.
Nach Beendigung des Auftrags werden physische Zugangsmittel nach Vereinbarung zurückgegeben.
Ein Verlust eines überlassenen Zugangsmittels wird der Kundin oder dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
09Empfindliche Oberflächen und besondere Gegenstände
Die Kundin oder der Kunde informiert KeNoSa vor Beginn der Arbeiten über besonders empfindliche, speziell behandelte oder wertvolle Materialien und Gegenstände.
Dies betrifft insbesondere:
- Naturstein;
- unbehandeltes oder empfindliches Holz;
- Spezialbeschichtungen;
- empfindliche Metalle;
- antike oder wertvolle Möbel;
- besondere Bodenbeläge;
- spezielle Glas-, Fenster- oder Fassadenoberflächen.
Kann die Eignung einer Reinigungsmethode nicht zuverlässig beurteilt werden, kann KeNoSa eine unauffällige Testfläche behandeln oder die betreffende Arbeit nach Rücksprache ablehnen.
10Reinigungsergebnis
KeNoSa führt die vereinbarten Arbeiten fachgerecht und mit angemessener Sorgfalt aus.
Eine vollständige Entfernung sämtlicher Flecken, Ablagerungen oder Verfärbungen kann nicht zugesichert werden, wenn diese dauerhaft in Materialien eingedrungen sind oder eine vollständige Entfernung die Oberfläche beziehungsweise das Material beschädigen könnte.
Dies kann beispielsweise gelten bei:
- dauerhaft verfärbten Fugen;
- tief eingezogenen Flecken;
- Korrosion;
- Materialverfärbungen;
- starkem Kalkbefall;
- beschädigten Oberflächen;
- altersbedingter Abnutzung;
- dauerhaften Materialveränderungen.
KeNoSa weist nach Möglichkeit darauf hin, wenn die gewünschte Entfernung mit einem erheblichen Beschädigungsrisiko verbunden wäre.
11Beanstandungen und Nachbesserung
Ist die Kundin oder der Kunde mit einer ausgeführten Reinigungsleistung nicht zufrieden, soll KeNoSa so rasch wie möglich nach Feststellung informiert werden, damit die Beanstandung geprüft werden kann.
Nach Möglichkeit sollte eine sichtbare Beanstandung innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Reinigung mitgeteilt und gegebenenfalls durch Fotos dokumentiert werden. Diese Zeitangabe dient der schnellen und nachvollziehbaren Klärung einer Beanstandung und stellt keine Einschränkung zwingender gesetzlicher Rechte dar.
Liegt ein von KeNoSa zu vertretender Mangel innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs vor, erhält KeNoSa zunächst Gelegenheit, innerhalb angemessener Frist nachzubessern.
12Umzugsreinigung und Abnahmegarantie
Eine Abnahmegarantie besteht nur, wenn sie in der individuellen Offerte oder Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart wurde.
Wurde eine Abnahmegarantie vereinbart, umfasst sie die Nachbesserung berechtigter reinigungsbezogener Beanstandungen, soweit diese:
- den ursprünglich vereinbarten Reinigungsumfang betreffen;
- im Zusammenhang mit der Wohnungsabnahme festgestellt werden;
- KeNoSa unverzüglich mitgeteilt werden; und
- KeNoSa Gelegenheit zur Nachbesserung erhält.
Nicht umfasst sind insbesondere:
- Reparaturen;
- Materialschäden;
- normale Abnutzung;
- Renovationsarbeiten;
- bereits bestehende Schäden;
- Arbeiten ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs;
- Beanstandungen, die nicht durch Reinigungsarbeiten behoben werden können.
KeNoSa muss Gelegenheit erhalten, eine berechtigte Beanstandung selbst nachzubessern, bevor ohne vorgängige Absprache ein Drittunternehmen auf Kosten von KeNoSa beauftragt wird.
13Terminänderungen und Stornierungen
Terminänderungen oder Stornierungen sollen so früh wie möglich mitgeteilt werden.
Soweit im individuellen Auftrag nichts anderes vereinbart wurde, kann folgende Regelung gelten:
- mehr als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin: grundsätzlich kostenlos;
- zwischen 24 und 48 Stunden vor dem Termin: bis zu 50 % des reservierten Arbeitsaufwands beziehungsweise vereinbarten Auftragswerts;
- weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei fehlendem Zugang zum Objekt: bis zu 100 % des reservierten Arbeitsaufwands.
Dabei werden ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Nutzung der reservierten Kapazität angemessen berücksichtigt.
KeNoSa kann insbesondere bei einer kurzfristig vereinbarten Terminverschiebung ganz oder teilweise auf eine Stornierungsentschädigung verzichten.
14Terminverschiebungen durch KeNoSa
Kann ein vereinbarter Termin aufgrund von Krankheit, Unfall, aussergewöhnlichen Wetter- oder Verkehrsverhältnissen, höherer Gewalt oder anderen nicht zumutbar vermeidbaren Umständen nicht eingehalten werden, informiert KeNoSa die Kundin oder den Kunden so früh wie möglich.
Nach Möglichkeit wird ein geeigneter Ersatztermin vereinbart. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
15Wiederkehrende Reinigungsaufträge
Bei wiederkehrenden Reinigungsaufträgen richten sich insbesondere Reinigungsintervall, Leistungsumfang, Preis, Vertragsdauer und Kündigungsfrist nach der individuellen Vereinbarung.
Ist bei einem unbefristeten wiederkehrenden Auftrag keine besondere Kündigungsfrist vereinbart, kann eine Kündigungsfrist von 30 Tagen vorgesehen werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
16Rechnungsstellung und Zahlung
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
Andere Zahlungsbedingungen können in einer Offerte oder Auftragsbestätigung vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug können die gesetzlichen Verzugsfolgen geltend gemacht werden. Angemessene tatsächlich entstandene Kosten notwendiger Mahn- oder Inkassomassnahmen können zusätzlich geltend gemacht werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
17Haftung
KeNoSa haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die KeNoSa zu vertreten hat.
Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, insbesondere bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit kann die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf unmittelbare und vorhersehbare Schäden beschränkt sein.
KeNoSa haftet nicht für Schäden, die nicht durch KeNoSa verursacht wurden und insbesondere auf folgende Umstände zurückzuführen sind:
- bereits bestehende Schäden;
- normale Abnutzung;
- Material- oder Konstruktionsmängel;
- unsachgemässe Vorbehandlung durch Dritte;
- nicht bekannt gegebene empfindliche Materialien;
- beschädigte oder ungeeignete Oberflächen;
- Umstände ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von KeNoSa.
Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben vorbehalten.
18Wertgegenstände
Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, wichtige Dokumente, Kunstgegenstände und sonstige besonders wertvolle oder empfindliche Gegenstände sollten vor Beginn der Arbeiten sicher verwahrt werden.
Ist die besondere Empfindlichkeit oder der besondere Wert eines Gegenstands nicht ohne Weiteres erkennbar, soll KeNoSa vor Beginn der Arbeiten darauf hingewiesen werden.
19Fotografische Dokumentation
KeNoSa kann, soweit dies zur Dokumentation eines Auftrags, des bestehenden Zustands, eines Schadens, einer Beanstandung oder des Reinigungsergebnisses erforderlich ist, Fotos der betreffenden Arbeitsbereiche erstellen.
Solche Aufnahmen werden vertraulich behandelt und entsprechend der Datenschutzerklärung bearbeitet.
Eine Veröffentlichung für Website, Social Media, Werbung, Referenzen oder sonstiges Marketing erfolgt nur mit entsprechender Zustimmung der Kundin oder des Kunden. Die Annahme dieser AGB gilt nicht als Zustimmung zur Nutzung von Kundenfotografien für Marketingzwecke.
20Gefährliche Stoffe und besondere Verschmutzungen
Arbeiten mit besonderen gesundheitlichen, biologischen oder sicherheitsrelevanten Risiken gehören nur zum vereinbarten Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Dies kann insbesondere betreffen:
- grössere Schimmelbelastungen;
- biologische Verunreinigungen;
- Fäkalien;
- Blut oder andere Körperflüssigkeiten;
- gefährliche Chemikalien;
- Asbest oder asbestverdächtige Materialien;
- Schädlingsbefall;
- Spritzen oder vergleichbare gefährliche Gegenstände.
KeNoSa kann solche Arbeiten ablehnen oder aussetzen, wenn eine sichere und fachgerechte Durchführung nicht gewährleistet ist.
21Höhere Gewalt
KeNoSa haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch aussergewöhnliche Ereignisse verursacht werden, welche KeNoSa nicht in zumutbarer Weise verhindern konnte.
Dazu können insbesondere gehören:
- Naturereignisse;
- erhebliche Verkehrsbehinderungen;
- behördliche Massnahmen;
- Strom- oder Wasserausfälle;
- vergleichbare ausserordentliche Umstände.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
22Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäss den anwendbaren Datenschutzbestimmungen und der separaten Datenschutzerklärung von KeNoSa bearbeitet.
23Änderungen der AGB
KeNoSa kann diese AGB für zukünftige Vertragsverhältnisse ändern.
Für bereits abgeschlossene Verträge gelten grundsätzlich die Bedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wirksam einbezogen wurden, soweit nicht nachträglich etwas anderes vereinbart wird oder zwingendes Recht eine andere Regelung vorsieht.
24Salvatorische Bestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon grundsätzlich unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
25Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der KeNoSa Reinigung GmbH. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
Stand: August 2026
Fragen zu unseren AGB?
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